Notar
Dr. Christian Pelz LLM
in Krefeld-Uerdingen

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Einzelunternehmen
und
Personengesellschaften


Am einfachsten führt man ein Unternehmen als Einzelunternehmen. Der Start kann sofort erfolgen, es gibt keine Erfordernisse bezüglich eines Mindestkapitals oder ähnlichem, eine Eintragung im Handelsregister muss erst erfolgen, wenn das Unternehmen einen "kaufmännischen Gesschäftsbetrieb" erfordert. Als Einzelunternehmer haftet der Inhaber jedoch personlich mit seinem gesamten Vermogen, also auch mit dem Privatvermogen.

Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen, dann ist dies eine sog. "Personengesellschaft". Auch diese unterliegt, ähnlich wie der Einzelkaufmann, wenig Formalitäten. Im Gegenzug haften aber auch hier die Gesellschafter in der Regel personlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten. Dies gilt auch für Verbindlichkeiten, die die Mitgesellschafter begründet haben. Seine Gesellschafter sollte man sich daher gut aussuchen.

Für Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden müssen, und Freiberufler gibt es die sog. "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR). Die maßgeblichen Rechtsvorschriften hierfür finden sich in den §§ 705 ff BGB. Da viele Regelungen des Gesetzes den praktischen Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs nicht gerecht werden, sollte jedenfalls ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.