Notar
Dr. Christian Pelz LLM
in Krefeld-Uerdingen

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Erben und Vererben


Jeder Mensch stirbt einmal. Mit dem Tod geht das Vermögen des Erblassers auf dessen Erben über. Dies bezieht sich nicht nur auf wertvolle Vermögensgegenstände wie z.B. Bankkonten oder Grundbesitz. Es bezieht sich auch auf die Sachen des alltäglichen Gebrauchs wie Hausrat und Kleidung. Und es bezieht sich auch auf die Verträge und Verbindlichkeiten des Erblassers. Dies gilt sogar dann, wenn die Schulden höher sind als das Aktivvermögen, wenn der Erblasser also überschuldet ist.

Durch eine letztwillige Verfügung kann jeder Mensch bestimmen, wer nach seinem Tod Erbe wird. Letztwillige Verfügungen sind Testament und Erbvertrag. Wenn ein Erbfall eingetreten ist, muss in der Regel nachgewiesen werden, wer Erbe geworden ist. Möglicherweise soll das Erbe auch ausgeschlagen werden. Ggf. muss das Grundbuch berichtigt werden oder sonstige Abwicklungstätigkeiten sind erforderlich. Hier finden Sie weitere Einzelheiten dazu.